
Elektronische Rechnungen sollen ab 2025 im B2B zur Pflicht werden
Laut dem Bundesfinanzministerium sollen mit dem Wachstumschancengesetz Impulse gesetzt werden, damit Unternehmen in Zukunft mehr investieren. Ein Punkt im Referentenentwurf ist dabei für alle B2B Unternehmen besonders wichtig:
„Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.“
Derzeit befindet sich das Wachstumschancengesetz noch im Gesetzgebungsverfahren. 2028 sollen die Änderungen in Kraft treten. Aber auch schon im Vorfeld werden erste Veränderungen nötig.
Ab 2024 ist eine geänderte Definition des Begriffs „elektronische Rechnung“ vorgesehen. „Nur noch eine Rechnung, die in einem strukturierten elektronischen Format ausgestellt, übermittelt und empfangen wird, […] gilt als elektronische Rechnung. Rechnungen, die in einem anderen elektronischen Format oder auf Papier übermittelt werden, werden unter dem neuen Begriff „sonstige Rechnung“ zusammengefasst. Der Vorrang der Papierrechnung wird gestrichen.“
Das bedeutet im Klartext, dass die Anforderung zum Beispiel von der XRechnung, welche schon jetzt im öffentlichen Auftragswesen zum Einsatz kommt, oder dem hybriden ZUGFeRD-Format (Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) erfüllt werden.
Besonders wichtig: Rechnungen, welche lediglich als PDF per E-Mail versendet werden, gelten demzufolge ab 2025 nicht mehr als elektronische Rechnung.
Ab dem 01.01.2025 soll die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung greifen. Der erwartete hohe Aufwand für die Umsetzung in den Unternehmen zieht jedoch verschiedene Übergangsregelungen zwischen 2025 und 2027 nach sich.
desk4-Nutzer können der Änderung jedoch entspannt entgegenblicken. Elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format werden von desk4 schon jetzt unterstützt und können bereits automatisch erstellt werden.