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eRechnung wird Pflicht!

Elektronische Rechnungen kommt ab 2025 und wird zur Pflicht.

Ab dem Jahr 2025 wird die Nutzung elektronischer Rechnungen verpflichtend und lediglich als PDF per E-Mail versendete Rechnungen gelten nicht mehr als elektronische Rechnungen.

Das Bundesfinanzministerium plant mit dem Wachstumschancengesetz, Impulse zu setzen, um Unternehmen zu ermutigen, mehr zu investieren. Ein wesentlicher Punkt im Referentenentwurf betrifft alle B2B-Unternehmen: „Einführung einer gesetzlichen Regelung zur verpflichtenden Verwendung von elektronischen Rechnungen zwischen inländischen Unternehmen.“

Das bedeutet, dass beispielsweise die Anforderungen der xRechnung, die bereits im öffentlichen Auftragswesen verwendet wird, oder des hybriden ZUGFeRD-Formats (eine Kombination aus PDF-Dokument und XML-Datei) erfüllt werden müssen. Ab dem 01.01.2025 wird die grundsätzliche Pflicht zur elektronischen Rechnung wirksam. Nutzer von desk4 können dieser Änderung jedoch gelassen entgegensehen, da elektronische Rechnungen im ZUGFeRD-Format bereits jetzt von desk4 unterstützt und automatisch erstellt werden können.

Definition der eRechnung:

Die ERechnung ist konzipiert für die durchgehende maschinelle Übermittlung und Verarbeitung von Rechnungsinformationen, von der digitalen Erstellung der Rechnung, über die elektronische Übermittlung und den automatisierten Empfang bis zur medienbruchfreien Weiterbearbeitung.

Der Begriff eRechnung umfasst die Formate xRechnung oder ZUGFeRD-Rechnung. Grob gesagt ist die xRechnung eine Datei mit elektronischen Informationen und Buchungsinhalten, die auch ohne Dokument (PDF) verschickt werden kann. ZUGFeRD ist eine klassische PDF mit zusätzlichem verstecktem Inhalt (integrierter XML) mit den gleichen elektronischen Informationen und Buchungsinformationen.