Was ist die Kassensicherungsverordnung?
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Die Kassensicherungsverordnung (KassenSichV) ist eine gesetzliche Regelung in Deutschland, die Manipulationen an elektronischen Kassensystemen verhindern und die ordnungsgemäße Erfassung von Geschäftsvorfällen sicherstellen soll. Seit dem 1. Januar 2020 sind Unternehmen mit elektronischen Registrierkassen verpflichtet, bestimmte Anforderungen zur Absicherung, Protokollierung und Datenaufbewahrung zu erfüllen. Ziel ist es, die Transparenz im Zahlungsverkehr zu erhöhen und Steuerhinterziehung wirksam zu unterbinden.

Hintergrund und Zielsetzung der Kassensicherungsverordnung
Mit der Kassensicherungsverordnung setzt das Bundesministerium der Finanzen die Vorgaben des Gesetzes zum Schutz vor Manipulationen an digitalen Grundaufzeichnungen (§§ 146a AO) konkret um. Die Verordnung betrifft insbesondere Einzelhändler, Gastronomen und alle Unternehmen, die elektronische Kassensysteme oder PC-Kassen zur Aufzeichnung von Barumsätzen einsetzen.
Im Zentrum steht dabei die lückenlose und unveränderbare Erfassung von Kassenvorgängen, vom ersten Kontakt bis zum abgeschlossenen Bezahlvorgang. Durch standardisierte technische Vorgaben soll sichergestellt werden, dass sämtliche Transaktionen transparent und revisionssicher aufgezeichnet werden.

Welche Pflichten ergeben sich aus der KassenSichV?
Die Kassensicherungsverordnung verpflichtet Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen zur Einhaltung mehrerer Kernanforderungen:
- Einsatz einer zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE): Jedes Kassensystem muss mit einer TSE ausgestattet sein, welche die Daten manipulationssicher speichert.
- Belegausgabepflicht: Für jeden Geschäftsvorfall muss ein Kassenbeleg erstellt und dem Kunden angeboten werden – unabhängig davon, ob dieser ihn annimmt.
- Fiskaldaten-Archivierung: Die Kassendaten müssen vollständig, unveränderbar und digital archiviert werden. Die Aufbewahrungspflicht beträgt zehn Jahre.
- Meldung der Kassen beim Finanzamt: Jede Kasse muss innerhalb von vier Wochen nach Inbetriebnahme beim zuständigen Finanzamt gemeldet werden.
- DSFinV-K-Standard: Die Daten müssen in einem einheitlichen Exportformat vorliegen, das bei einer Kassennachschau oder Betriebsprüfung verwendet wird.
Technische Umsetzung – TSE und DSFinV-K
Im Zentrum der technischen Umsetzung steht die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die aus einem Sicherheitsmodul, einem Speichermedium und einer digitalen Schnittstelle besteht. Sie sorgt dafür, dass jeder Geschäftsvorfall in chronologischer Reihenfolge aufgezeichnet und mit einer digitalen Signatur versehen wird.
Zusätzlich müssen die Kassensysteme mit der einheitlichen digitalen Schnittstelle DSFinV-K kompatibel sein. Diese Struktur ermöglicht dem Finanzamt eine schnelle und standardisierte Auswertung der Kassendaten bei Prüfungen oder Kassennachschauen.
Was passiert bei Verstößen?
Unternehmen, die gegen die Vorgaben der Kassensicherungsverordnung verstoßen, riskieren empfindliche Sanktionen. Dazu zählen:
- Bußgelder von bis zu 25.000 Euro bei nicht korrekt abgesicherten Kassensystemen
- Verwerfung der Buchführung und damit Hinzuschätzungen durch das Finanzamt
- Strafrechtliche Konsequenzen bei nachgewiesener Manipulation
Eine fehlerhafte oder fehlende TSE, das Nicht-Ausstellen von Kassenbelegen oder die Missachtung der Aufbewahrungspflicht können also erhebliche Folgen haben.
Welche Vorteile bietet die KassenSichV für Unternehmen?
Auch wenn die Umsetzung zunächst mit Aufwand verbunden ist, ergeben sich für Unternehmen langfristig zahlreiche Vorteile:
Vermeidung von Steuer- und Strafverfahren durch manipulationssichere Aufzeichnung
Rechtssicherheit durch die Einhaltung gesetzlicher Anforderungen
Transparente Kassenführung, die Vertrauen bei Kunden und Geschäftspartnern schafft
Automatisierte Archivierung und digitalisierte Belegprozesse
Effizientere Betriebsprüfungen durch standardisierte Datenformate
Kassensicherungsverordnung & desk4: Rechtssicher Kassieren mit System
Mit desk4 erfüllen Sie die Anforderungen der Kassensicherungsverordnung ganz einfach. Unsere Kassenlösung verfügt über eine zertifizierte Cloud-TSE und erfüllt alle Vorgaben gemäß KassenSichV und DSFinV-K. Jeder Kassenvorgang wird manipulationssicher protokolliert, Belegdaten werden revisionssicher gespeichert und stehen für Prüfungen jederzeit digital bereit. Auch die gesetzlich geforderte Belegausgabe ist vollständig integriert. Dank der Kombination aus moderner Kassensoftware, gesetzlicher Konformität und intuitiver Bedienung bietet desk4 besonders für Einzelhändler, Dienstleister und die Gastronomie eine zukunftssichere Lösung für ein rechtssicheres Kassenmanagement – mobil, cloudbasiert und einfach in bestehende Geschäftsprozesse integrierbar.
Fazit
Die Kassensicherungsverordnung ist ein zentrales Element der digitalen Buchführungspflicht und betrifft alle Unternehmen mit elektronischen Kassensystemen. Sie verpflichtet Sie zur Nutzung technischer Sicherheitseinrichtungen, zur Belegausgabe und zur revisionssicheren Dokumentation aller Kassenbewegungen. Wer diese Anforderungen nicht erfüllt, riskiert empfindliche Strafen – und verliert im schlimmsten Fall das Vertrauen von Kunden und Behörden. Lösungen wie desk4 helfen nicht nur, alle gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen, sondern ermöglichen darüber hinaus ein effizientes und transparentes Kassenmanagement. So kombinieren Sie Rechtssicherheit mit unternehmerischem Komfort.
Kassensicherungsverordnung – kurz und kompakt
- Seit Januar 2020 verpflichtend für alle elektronischen Kassensysteme in Deutschland
- Ziel: Manipulationssicherheit und Transparenz in der Kassenführung
- Zentrale Bestandteile: TSE (Technische Sicherheitseinrichtung), Belegausgabe, DSFinV-K-Daten
- Verstöße können zu hohen Bußgeldern führen
- Moderne Lösungen wie desk4 Kasse: gesetzeskonform, cloudbasiert, mit integrierter TSE und intuitivem Handling