
Jetzt wird es noch einfacher für Sie
Ab dem 01.05.2023 werden wir alle anfallenden Jahresrechnungen nur noch monatlich einziehen.
Wenn Sie mit uns die Abbuchung per SEPA-Lastschrift vereinbart haben, werden wir ab sofort die einmalige Jahresgebühr anteilig pro Monat einziehen.
Die jährliche Kündigungsfrist bleibt davon unberührt und Ihr Jahresrabatt wird auch bei der monatlichen Belastung weiterhin berücksichtigt.
Kunden ohne SEPA-Lastschrift sind von der Regelung ausgeschlossen.
Was müssen Sie tun?
Nichts, wir stellen Ihre Jahresgebühr einfach auf den monatlichen Einzug um.