13b und Reverse Charge

Fragen Sie im Zweifelsfall Ihren Steuerberater oder das Finanzamt, wann eine der folgenden Einstellungen benötigt wird.

Die Einstellungsmöglichkeiten für 13b und Reverse Charge finden Sie:

1) Im Kunden im Reiter "Bank":

Wird das entsprechende Häkchen im Kunden angeklickt, wird die Einstellung automatisch für alle neu erstellten Belege des Kunden übernommen.

2) In allen Belegen im Reiter "Erweitert":

Gut zu Wissen: Sie können 13b/Reverse Charge beim Kunden hinterlegen und dies für die Fälle, in denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll (z.B. bei der in Rechnungstellung von Materialen) im Beleg an den Kunden entfernen.

Lassen Sie durch das Finanzamt prüfen, ob Sie die Voraussetzungen für die Geltendmachung von 13b/Reverse Charge erfüllen.

§ 13 b UStG findet hauptsächlich bei Dienstleistungen Anwendung, um diese vorsteuerfrei berechnen zu können.

Bei Materialien kann § 13 b UStG in der Regel nicht angewendet werden.

Positionen über § 13 b UStG und Positionen, bei denen die Umsatzsteuer berechnet werden soll, müssen in unterschiedlichen Belegen aufgeführt werden.

Im Folgenden finden Sie 2 Tabellen, die Ihnen pro Belegart auflisten, was angedruckt wird, wenn das entsprechende Häkchen gesetzt ist.

13b

Angedruckt wird:

Beleg Im SummenbereichAls Text unter dem Summenbereich

Angebot

0% MwSt.: 0,00 €

Auftrag

0% MwSt.: 0,00 €

Abschlagsrechnung

0% USt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Rechnung

0% MwSt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Gutschrift

0% USt.: 0,00 €

Der Leistungsempfänger schuldet die Umsatzsteuer gemäß § 13b UStG

Reverse Charge

Angedruckt wird:

BelegIm SummenbereichAls Text unter dem Summenbereich

Angebot

zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €

Auftrag

zuzüglich USt 19% (§13b Abs.2 UstG): 0,00 €

Abschlagsrechnung

Es wird nur die Summe angedruckt. Nettobetrag, MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Rechnung

Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Gutschrift

Es wird nur der Nettobetrag angedrukt. MwSt. und Bruttobetrag entfallen.

Übergang der Steuerschuld auf den Leistungsempfänger (Reverse Charge)

Wenn Sie 13b und Reverse Charge gleichzeitig auswählen, werden nur die Einstellungen von Reverse Charge ausgedruckt.

Last updated